Im Fall der versuchten Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher hat die Wuppertaler Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Männer erhoben. «Die Ermittlungen sind abgeschlossen», sagte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie soll private Aufnahmen für die Erpressung für einen fünfstelligen Betrag zur Verfügung gestellt haben. Früheren Angaben zufolge war er bei der Familie auch mit der Digitalisierung privater Fotos betraut. Bei dem Beschuldigten handele es sich um einen 53-jährigen Mann aus Wülfrath bei Wuppertal. Ein gleichaltriger Mann aus Wuppertal soll mit seinem 30 Jahre alten Sohn den Erpressungsversuch ausgeführt haben. Bei den übergebenen Datenträgern handele es sich um zwei Festplatten und vier USB-Sticks mit Videos und Fotodateien. Diese seien vor und nach Schumachers schwerem Unfall im Jahr 2013 aufgenommen worden. Die mutmaßlichen Täter sollen bei mehreren Anrufen versucht haben, 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen - andernfalls würden sie Daten im Darknet veröffentlichen. Eine Mitarbeiterin der in der Schweiz lebenden Familie habe als Beweis eine Probe des Materials verlangt. Diese sei über eine technisch nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adresse geschickt worden. Der Schweizer Polizei sei es aber gelungen, die Nummer des Anrufers nach Kassel zurückzuverfolgen. Weitere Ermittlungen hätten zu den beiden Wuppertalern geführt, von denen der 53-Jährige bei seiner Vernehmung vor der Haftrichterin den Wülfrather als Quelle des Materials genannt und belastet habe. Es sei aber auch bei dem Wuppertaler Vater-Sohn-Duo privates Material der Familie Schumacher gefunden worden. Dem 53-jährigen Wuppertaler wird nun versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, seinem Sohn Beihilfe dazu. Der Sohn ist weiterhin auf freiem Fuß. Dem Mann aus Wülfrath werde ebenfalls Beihilfe zu einer versuchten Erpressung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorgeworfen. Für die beiden älteren Angeklagten habe die Staatsanwaltschaft eine Fortsetzung der Untersuchungshaft beantragt. Über die Zulassung der Anklage zum Hauptverfahren muss nun das Amtsgericht Wuppertal entscheiden. Das Ermittlungsverfahren war nach einem Hinweis von Schweizer Strafverfolgungsbehörden eingeleitet worden. Es ist nicht der erste Versuch, die Familie des früheren Rennfahrers zu erpressen. 2017 verurteilte das Amtsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg einen 25 Jahre alten Mann, weil er versucht hatte, Schumachers Ehefrau Corinna Schumacher um 900.000 Euro zu erpressen. Er hatte damit gedroht, dass sonst den Kindern etwas passieren würde. Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Er hatte damals in einer E-Mail an Corinna Schumacher seine echte Kontonummer angegeben. Der Formel-1-Rekordweltmeister Schumacher hatte sich bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schwer verletzt. Seitdem ist er nicht mehr öffentlich aufgetreten. Anrufe bei Familie Schumacher
Fortsetzung der Untersuchungshaft beantragt
Früherer Erpressungsversuch
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Anklage im Erpressungsfall Schumacher erhoben
Mit privaten Daten sollen mehrere Männer versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
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