Nach dem Tod eines Kleinkindes auf einem Spielplatz durch einen umstürzenden Baum ist der für den Ahorn verantwortliche Kontrolleur vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Augsburg entschied am Montag, dass der Mitarbeiter der Stadt Augsburg den durch einen Pilzbefall verursachten Baumsturz nicht habe vorhersehen können. Im Juli 2021 war der 23 Meter hohe Ahornbaum auf dem Spielplatz umgestürzt und hatte eine Wippe getroffen, auf der gerade eine Mutter mit ihrer 20 Monate alten Tochter spielte. Beide wurden schwer verletzt, das Mädchen starb später in der Augsburger Uniklinik. Eine ältere Tochter der Frau spielte etwas entfernt und blieb körperlich unversehrt. «Es war ein furchtbarer, tragischer Unfall, für den Sie aber nicht die Schuld tragen», sagte Richterin Alexandra Lehner bei der Urteilsverkündung zu dem angeklagten Gärtner. Der Mann hatte den deutlich schräg wachsenden Baum zuletzt 14 Monate vor dem Unglück untersucht. Den Pilz und die damit einhergehende innere Fäule des Baumes, die zu dem Sturz führte, hatte er nicht erkannt. Der Kontrolleur sei durch das Unglück stark mitgenommen, sagte sein Verteidiger. Der 58-Jährige ist seitdem arbeitsunfähig und in psychotherapeutischer Behandlung. In dem Prozess hatten drei Baumgutachter ausgesagt - und sie waren zu unterschiedlichen Bewertungen der Verantwortung des Kontrolleurs gekommen. Ein Sachverständiger warf dem Angeklagten vor, dass er eine weitergehende technische Untersuchung des Ahorns hätte veranlassen müssen, um der Sicherheit des Baumes auf den Grund zu gehen - auch wenn er den sogenannten Brandkrustenpilz selbst nicht habe erkennen können. Es habe Anzeichen wie eine auffällige Wurzelbildung gegeben. Die beiden anderen Gutachter widersprachen. Die vom Baumkontrolleur vorgenommene Routineüberprüfung sei ausreichend gewesen und entspreche den Vorgaben. «Ich hätte den auch nicht großartig eingehend untersucht», sagte einer der Sachverständigen über den Baum, der bei der letzten Kontrolle noch einen vitalen Eindruck machte. Ein Gutachter erklärte, ein Kontrolleur mache immer eine Gefahrenabschätzung. Aber es bleibe letztlich ein Restrisiko, dass es doch einmal zu einem Unglück komme. Er sagte, Städte müssten sonst Tausende Bäume immer mit großem Aufwand untersuchen. Dafür hätten die Kommunen überhaupt kein Personal. Ansonsten müssten große Teile der Baumbestände gefällt werden, meinte der Experte. Letztlich forderten sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt einen Freispruch für den 58-Jährigen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.Vorwurf vom Sachverständigen
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Ahorn erschlägt Kind - Freispruch für Baumkontrolleur
Der mächtige Ahornbaum fiel plötzlich um - auf die Wippe eines Spielplatzes. Ein Kleinkind starb. Hätte der zuständige Baumkontrolleur dies vorhersehen können und müssen? Das Gericht hat nun entschieden.
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