12. September 2025 / Aus aller Welt

Tödlicher Parkplatz-Streit: Haftbefehl gegen 18-Jährigen

Ein zwölfjähriger Junge stirbt nach einem Streit auf einem Parkplatz. Was über den Hergang bekannt ist und welche Fragen für die Ermittler noch offen sind.

Die Menschen in Niedernhall sind nach Angaben des Bürgermeisters schockiert.
Veröffentlicht am 12. September 2025 um 16:09 Uhr von dpa

Nach dem tödlichen Streit mit einem 12 Jahre alte Jungen im Norden Baden-Württembergs ist Haftbefehl gegen einen 18-Jährigen erlassen worden. Ihm werde Totschlag vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Deutsche soll den Jungen nach dem Streit auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Niedernhall mit dem Auto verfolgt und absichtlich auf seinem Fahrrad angefahren haben. Das Kind starb noch an Ort und Stelle. Der Heranwachsende wurde danach festgenommen. 

Mit Fahrrad und Tretroller

Unklar ist bislang, warum der 18-Jährige im Beisein seines zwei Jahre jüngeren Freundes mit dem 12-Jährigen und seinem ein Jahr älteren Begleiter in Streit geraten war. Als sich die beiden Kinder auf einem Fahrrad und einem Tretroller entfernten, sollen sich die beiden Älteren nach Angaben der Polizei in das Auto des 18-Jährigen gesetzt und der Heranwachsende am Steuer Gas gegeben haben. 

Kind noch auf dem Parkplatz gestorben

Der 12-Jährige sei auf seinem Fahrrad angefahren worden, teilte die Polizei mit. «Das Kind stürzte daraufhin und wurde so schwer verletzt, dass es unmittelbar auf dem Parkplatz verstarb», heißt es weiter. Der 13 Jahre alte Freund des Opfers blieb unverletzt. Keine Angaben gibt es bisher zur Frage, ob sich der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten. 

Hoffnungen machen sich die Ermittler auf die Aussagen von Zeugen, die bereits vernommen wurden. Denn der Supermarkt wäre am Abend planmäßig erst eine halbe Stunde später geschlossen worden. Ein Sachverständiger prüfte den Tatort bereits am Donnerstagabend. Er soll ein Gutachten zum Hergang der Tat erstellen. 

Auch die Gemeinde reagierte schockiert: «Wir sind tief betroffen und fassungslos», sagte Niedernhalls Bürgermeister Achim Beck. «Wir können das gar nicht glauben und sind auch ratlos.»

Bei Heranwachsenden müssen Richter entscheiden

Mit 18 Jahren zählt ein Angeklagter in Deutschland rechtlich noch zu den sogenannten Heranwachsenden. Bei ihnen entscheidet das Gericht, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Maßgeblich ist, ob der Täter in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleicht oder ob die Tat typisch jugendlich war. 

Unter Jugendstrafrecht kann Totschlag mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden, in besonders schweren Fällen auch mit bis zu 15 Jahren. Wird Erwachsenenstrafrecht angewendet, drohen für Totschlag nach dem Gesetz mindestens 5 und höchstens 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Tatort liegt im Norden des Landes

Niedernhall liegt im Hohenlohekreis im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs. Die Kommune gehört zur Region Heilbronn-Franken und hat etwas mehr als 4.000 Einwohner.


Bildnachweis: © Marijan Murat/dpa
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