22. Juli 2026 / Aus aller Welt

Polizeigewerkschaft: Bahnhöfe sind Kriminalitäts-Hotspots

Die Gewerkschaft der Polizei sieht die DB Sicherheit primär zuständig, um das Alkoholverbot an Bahnhöfen durchzusetzen. Entscheidend sei die konsequente Umsetzung.

Alexander Poitz: «Wir müssen personell auf jeden Fall die Bundespolizei stärken.»
Veröffentlicht am 22. Juli 2026 um 09:32 Uhr von dpa

Bei der Durchsetzung eines Alkoholkonsumverbots an Bahnhöfen sieht die Gewerkschaft der Polizei zunächst die DB Sicherheit in der Pflicht. Das Hausrecht müsse erst mal die DB Sicherheit durchführen, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Alexander Poitz, im ZDF-«Morgenmagazin». «Was nicht passieren darf, ist, dass ein Vollzugsdefizit jetzt einsetzt.» Die Bundespolizei werde erst zuständig, wenn Straftaten passierten. «Wir müssen personell auf jeden Fall die Bundespolizei stärken.» 

Nach dem Willen der Deutschen Bahn soll es künftig bundesweit untersagt sein, auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen außerhalb der Bahnhofsgastronomie Bier, Wein oder Schnaps zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober abgeschlossen sein.

Poitz: Alkoholkonsumverbot in Zügen wäre konsequent

Ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen sei «grundsätzlich richtig», sagte Poitz. Entscheidend sei die konsequente Umsetzung. Poitz verwies darauf, dass Bahnhöfe in Deutschland zu «Hotspots des Kriminalitätsgeschehens» geworden seien. Es gebe dort Waffen- und Gewaltdelikte. «Also letztendlich wäre es konsequent, auch in den Zügen ein Alkoholkonsumverbot auszusprechen, damit ebendiese gewaltbereiten und vehementen Personen dann vom Bahnhof verschwinden und diese Gewaltdelikte aufhören, die wir in den letzten Wochen auch feststellen mussten.»

An mehreren großen Bahnhöfen gebe es bereits entsprechende Regeln, sagte Poitz. «Wir haben insbesondere an Großbahnhöfen wie München, Bremen als auch Hamburg schon ein Alkoholkonsumverbot, da haben wir sehr positive Erfahrungen: Hier gehen die Straftaten, insbesondere die Gewaltdelikte, zurück.»


Bildnachweis: © Katharina Kausche/dpa
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