15. September 2026 / News aus Erkelenz

Erkelenz: Einhaltung der Regeln für Vorgärten und Zäune im Oerather Mühlenfeld werden überprüft

Die Stadt Erkelenz informiert zunächst in einer Broschüre über die aktuelle Rechtslage - 2027 sollen Kontrollen stattfinden.

Veröffentlicht am 15. September 2026 um 10:44 Uhr von Zentralredaktion

In Baugebieten gibt es mitunter Vorgaben zur Gestaltung von Vorgärten, Einfahrten und Zäunen. In einer Infobroschüre erinnert die Stadt Erkelenz nun an die geltenden Regeln im Oerather Mühlenfeld West.

„Ziel der Festsetzungen in Bebauungsplänen ist es, ein einladendes Baugebiet zu erschaffen, welches nicht abgeschottet wirkt“, erläutert Michael Joos, der das Planungs- und Bauaufsichtsamt der Stadt Erkelenz leitet. „Mit den Regelungen wird ein Rahmen geschaffen, damit Häuser und Grundstücke harmonisch wirken, ohne die Eigentümerinnen und Eigentümer stark einzuschränken.“

Seit Jahren gibt es sehr ähnliche Regelungen zur Vorgartengestaltung, zu Einfahrten und Zäunen in den Bebauungsplänen der Stadt Erkelenz.

Für Vorgärten werden maximale Höhen von Zäunen und Hecken festgesetzt, um keinen erdrückenden Straßenraum zu erhalten. „Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich auf einer schmalen Straße und rechts und links sind Grundstücke mit zwei Meter hohen Mauern. Dadurch würden tunnelartige Angsträume entstehen, die wir über den Bebauungsplan ausschließen“, so Joos. Durch die festgesetzten Höhen von 1,20 Metern im Vorgartenbereich werden außerdem Sichtbeziehungen ermöglicht, die auch einen gewissen Schutz und soziale Kontrolle im Gebiet entstehen lassen.

Aus diesem Grund sind in vielen Bebauungsplänen zu öffentlichen Straßen keine Mauern zulässig, sondern Bepflanzungen aus Hecken und Sträuchern. Um dem Sicherheitsbedürfnis zu entsprechen, sind zusätzlich transparente Zäune zulässig.

Rückwärtige Bereiche von Gebäuden, in denen sich zum Beispiel Terrassen befinden, weisen ein anderes Sicherheitsbedürfnis auf. Aus diesem Grunde sind hier zu öffentlichen Verkehrsflächen Zäune mit zwei Metern Höhe zulässig.

Auch zur Versiegelung von Vorgärten gibt es Vorgaben, hier spielt der Hitzeschutz sowie der Schutz vor Starkregen in Baugebieten eine besondere Rolle. Steingärten heizen sich deutlich stärker auf als begrünte Vorgärten. Zudem kann die Versickerung des Niederschlagswasser stark gehemmt sein.

In den letzten Jahren hat die Bauaufsicht der Stadt Erkelenz bereits verschiedene Baugebiete kontrolliert, um festzustellen, ob die Vorgaben, die im jeweiligen Bebauungsplan zu Vorgärten und Einfriedungen gelten, eingehalten werden.

Zuletzt wurden die Baugebiete in der Schlei in Schwanenberg und Hinter Klüschgarten in Kückhoven überprüft. Dies erfolgte jeweils, sobald die Häuser bewohnt waren, da erfahrungsgemäß der Vorgarten gestaltet wird, wenn der Einzug bereits erfolgt ist.

Im Oerather Mühlenfeld steht die Überprüfung im Sommer 2027 an. Vorab geht die Stadt proaktiv auf die Bürgerschaft zu und verteilt in diesem September Informationsbroschüren an die Haushalte im Oerather Mühlenfeld West. Wer erst kürzlich oder in den kommenden Monaten ein Grundstück im Baugebiet erwirbt, wird in 2027 noch nicht kontrolliert.

Parallel nimmt das Tiefbauamt Überprüfungen hinsichtlich der Wasserableitung vor. So darf kein Niederschlag von Grundstücken über öffentliche Flächen zum Beispiel Bürgersteige oder Straßen entwässern. Dies dient unter anderem dem Schutz vor Hochwasser bei Starkregen. Auch hierzu findet die Bürgerschaft Erläuterungen in der Broschüre.

Dieser Beitragstext wurde mithilfe von KI erstellt.

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